Allgemein

Suhl ist Senioren- und Familienfreundlich, so eine Studie.

Im Auftrag des ZDF hat Prognos im Jahr 2019 eine Studie zu den äußeren Lebensumständen für Familien, Seniorinnen und Senioren der 401 Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands in die Wege geleitet. Hierbei wurden untschiedliche Fachbereiche überprüft, um zu entscheiden, welche in der jeweiligen Region besonders gut oder verbesserungswürdig sind. Insbesondere legte die Studie einen Blick auf die Themen Gesundheit & Pflege, Sicherheit & Infrastruktur, Wirtschaft & Demographie, Wohnen & Freizeit für die Familienrubrik. Während für Senioren der Fokus auf Bildung & Soziales, Freizeit & Kultur, Gesundheit & Sicherheit, Geld & Wohnen lag.

Suhl zeigte sich der besonderen Herausforderung überraschend gut. Im Unterabschnitt Verkehrssicherheit schafften wir es auf den ersten Platz der Rangliste und Platz 17 in der Rubrik Wohnkosten. Eine Topplatzierung mit dem 2 Platz erreichten wir in der Rubrik Seniorenfreundlichkeit.

Die Familienfreundlichkeit der Stadt Suhl ist beachtlich. Wir erreichten Platz 9. im Land, wobei unsere Hervorhebungen im Gesundheits- und Sicherheitsbereich zu finden sind. Bei der Dichte der Kinderärzte befinden wir uns an der Spitze mit dem 1. Platz. Mit der Sicherheit im Öffentlichen Verkehr und dem medizinischen Bereich kann die Stadt sich von anderen Landkreisen und kreisfreien Städten absetzen.

ZDF Deutschland Studie

Rangliste seniorenfreundlichkeit in Deutschland

Rangliste familienfreundlichkeit in Deutschland

Informationsveranstaltung zur Fachkräftesicherung – GFAW Thüringen

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH oder einfach das GFAW Thüringen lädt am 24.November 2022, ab 13:30 Uhr zu einer Online-Konferenz zu den Themen "Aktuelles zum Arbeitsmarkt" und "Informationen zum Kurzarbeitergeld" ein. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Suhl in einem Konferenzraum im "Big Blue Button" stattfinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Konferenz ca. 1,5 Stunden dauern wird und die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt ist. Wer also Interesse hat sollte sich rechtzeitig über den Unten beigefügten Link anmelden.

Anmeldung Informationsveranstaltung zur Fachkräftesicherung

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz in Arbeitsagentur und Jobcenter Suhl

Presseinformation Nr. 62 vom 26.10.2022

Am Mittwoch, den 26.Oktober 2022, teilte die Pressestelle der Agentur für Arbeit in Suhl mit, dass ab sofort Kund*innen und betriebsfremde Personen beim Aufenthalt in der Argentur für Arbeit in Suhl, ihren Geschäftsstellen und im Jobcenter Suhl gebeten sind einen medizinischen Nasenschutz zu tragen.

Alternativ ist es auch möglich eine Beratung per Videokommunikation und Telefon zu führen.

Nähere Informationen zur Videokommunikation unter http://vk.arbeitsagentur.de
Kontakt:
FON: 0800 – 4 5555 – 00
Mail: suhl@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/suhl

mietspiegel grafik

Mietspiegel gültig ab 01.01.2022

Der Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (in der jeweils geltenden Fassung). Er stellt eine Übersicht über die in der Stadt Suhl gezahlte Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum dar.

Der Mietspiegel wurde von den Mitwirkenden einstimmig für zwei Jahre für verbindlich erklärt. Er tritt ab 01.01.2022 in Kraft.

>>Hier können Sie das Dokument einsehen.<<

Das BGB erlaubt in § 558 die Begründung von Mieterhöhungen unter Bezugnahme auf
einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB) eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e BGB) ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen, hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen Hierbei ist der Mietspiegel besonders geeignet, unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der Mieter als auch der Vermieter eine sinnvolle Einigung über die Miethöhe zu erzielen.

Der vorliegende Mietspiegel ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 BGB, sondern stellt nach § 558c Abs. 1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten einvernehmlich die Auffassung, dass diese Form des Mietspiegels für die Stadt Suhl angemessen und ausreichend ist, um die zugedachte Einigungsfunktion zwischen Mietern und Vermietern zu befördern.

Der Mietspiegel soll überhöhte Mieten verhindern, aber auch dem Vermieter ermöglichen, berechtigte Mieterhöhungen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen durchzusetzen. Ebenso ist er als Orientierungsrahmen für Neuvertragsabschlüsse geeignet. Der Mietspiegel wurde entsprechend der in § 558 Abs. 2 BGB definierten Kriterien Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit strukturiert; die Kriterien Ausstattung und Beschaffenheit wurden hierbei zusammengefasst und führen zu entsprechenden Differenzierungen innerhalb der jeweiligen Mietpreisspannen. Die energetische Ausstattung und Beschaffenheit wird anhand eines Energieausweises beurteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder um einen Ausweis auf der Basis von Verbrauchsdaten handelt.

Der vorliegende Mietspiegel wurde auf Grundlage des bis 31.12.2021 gültigen Mietspiegels, unter Beachtung der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmieten von vier auf sechs Jahre, erstellt.