Übergangsfrist endet am 31. März 2023

Übergangsfrist endet am 31. März 2023

Presseinformation Nr. 12   10. März 2023

Arbeitsbescheinigungen und Nebenverdienstbescheinigungen 

Die Arbeitsbescheinigung nach Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und Nebenverdiesntbescheinigungen ist nur noch bis zum 31.03.2023 in Papierform an die Agentur für Arbeit möglich. Die Übermittlung der Bescheinigung ist ab dem 01.04.2023 nur noch in digitaler Form möglich. Über das Sogenannte BEA-Service (BEA: Bescheinigung elektronisch annehmen) wird ab dann ein schneller und sicherer Datentransfer garantiert.

Laut Herrn Wolfgang Gold, Leiter der Arbeitsagentur Thüringen Südwest nutzen bereits um die 60% der Unternehmen den “BEA-Service”. Dieser ist für Unternehmen unteranderem Interessant, da die Kosten für Druck und Versand, sowie der Zeitaufwand für Nachfragen der Arbeitsagentur entfallen.

Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea.

Beratung bietet der Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur an.

Kontakt:

FON: 0800 4 5555 20

Mail:  Thueringen-Suedwest.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

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